Die Mitgliederversammlung (MV) ist das oberste Organ unserer Genossenschaft und die Mitglieder entscheiden dort über alle besonders wichtigen Dinge. In der MV haben alle Mitglieder jeweils eine Stimme, unabhängig davon, wieviel Genossenschaftsanteile sie eingezahlt haben. Anders als in fast allen anderen Genossenschaften haben bei uns auch Kinder und Jugendliche ein Stimmrecht; bei kleineren Kindern üben die Erziehungsberechtigten dieses aus.

Die MV entscheidet nach unserer Genossenschaftssatzung insbesondere über:

  • die Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und der Aufsichtsratsmitglieder,
  • Änderungen der Satzung,
  • Feststellung des vom Vorstand vorgelegten Jahresabschlusses und ggfs. über die Verwendung des Bilanzgewinnes und die Deckung des Bilanzverlustes,
  • die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
  • die Grundsätze für die Veräußerung von Grundstücken sowie die Bestellung von Erbbaurechten,
  • die Auflösung oder Umwandlung der Genossenschaft durch Verschmelzung oder Formwechsel.

Die MV berät über:

  • den Lagebericht des Vorstandes (VS),
  • den Bericht des Aufsichtsrates (AR),
  • den Bericht des Prüfungsverbandes gemäß Genossenschaftsgesetz.

Außerdem gibt die MV in folgenden Dingen ein Votum ab, bevor Vorstand und Aufsichtsrat abschließend darüber entscheiden:

  • die Aufstellung des Neubauprogramms,
  • die Regeln für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen und für die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft,
  • gegebenenfalls weitere wichtige Dinge, die Vorstand und Aufsichtsrate der MV zur Beratung vorlegen.

Bisher fanden vier MVs statt: Die Gründungsversammlung im Oktober 2019, die zweite im November 2019 und die dritte coronabedingt digital/schriftlich erst im Oktober 2020. Die vierte fand im März 2021 statt - ebenfalls digital/schriftlich.