Was macht der Aufsichtsrat und welche Aufgaben erfüllt er?

Wir unterstützen, begleiten und beraten regelmäßig unsere Kolleginnen und Kollegen im Vorstand bei ihren unterschiedlichen und vielfältigen Aufgaben bei der Entwicklung der Genossenschaft. Dazu gehören wichtige Geschäftsvorgänge des Vorstandes, u.a. die Aufstellung des Wirtschaftsplans, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Vorstandes sowie die Unterrichtung in der Mitgliederversammlung. Im Grunde genommen, hat der Aufsichtsrat die Funktion, den Vorstand zu beaufsichtigen und in wichtigen Entscheidungen abzusichern. Außerdem hat er die Arbeitgeberfunktionen gegenüber den hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern.

Darüber hinaus haben wir eigene Beschlusszuständigkeiten, die sich in der Bezeichnung Aufsichtsrat als solche nicht widerspiegeln:

In unseren gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand entscheiden wir insbesondere über:

  • die Tagesordnung der Mitgliederversammlung,
  • Vorlagen an die Mitgliederversammlung,
  • die Aufstellung des Bauprogramms,
  • die Regeln für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen,
  • die Regeln für die Benutzung von Einrichtungen der Genossenschaft,
  • die Grundsätze und das Verfahren für die Veräußerung von Grundstücken
  • die Grundsätze und das Verfahren für die Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten,
  • die Grundsätze für die Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen,
  • den jeweiligen Jahreswirtschaftsplan
  • Finanzentscheidungen ab 100.000 €

In den Sitzungen benötigen alle Beschlüsse bei den Abstimmungen eine Mehrheit in beiden Gremien. Das heißt, wir wollen einen Konsens herstellen, damit wir z.B. Vorlagen für die Mitgliederversammlung festlegen können oder damit unsere Kolleg:innen im Vorstand gewisse Angelegenheiten durchführen können, die eine Mehrheitsentscheidung beider Gremien bedürfen.

Unsere Sitzungen finden wegen der Fülle der anstehenden Themen zurzeit in der Regel vierzehntägig statt. Nach Genossenschaftsgesetz müssen der Aufsichtsrat und unsere Kolleg:innen im Vorstand über vertrauliche Angelegenheiten, u.a. Personalangelegenheiten, und Geheimnisse der Genossenschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, Verschwiegenheit gegenüber Außenstehenden wahren. Daher tagen wir ohne Teilnahme weiterer Genossenschaftsmitglieder. Zu nicht-vertraulichen Tagesordnungspunkten nehmen zwei Vertreter:innen des Dorfrates Dorfrat Der Dorfrat setzt sich zusammen aus jeweils zwei Delegierten aus unseren Arbeitsgruppen, in denen die eigentliche Arbeit stattfindet. Außerdem entsendet die Mitgliederversammlung zwei weitere Vertrauenspersonen. Gemeinsames Ziel ist, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu gestalten. an den Sitzungen teil.

Nach unserer Genossenschaftssatzung haben wir mindestens fünf Mitglieder im Aufsichtsrat. Die Mitgliederversammlung hat am 11/2019 die Anzahl auf zehn Personen mit jeweils dreijähriger Wahlperiode festgesetzt. Die Mitglieder sind heute:

  • Jürgen Lübbert

    Aufsichtsrat
  • Manuel Prinz

    Aufsichtsrat
  • Zeynep Parlak

    Aufsichtsrat
  • Tia Junek

    Aufsichtsrat
  • Marina Bauer

    Aufsichtsrat
  • Hans Mönninghoff

    Aufsichtsratsvorsitz
  • Kolja Ehmling

    Aufsichtsrat
  • Torge Schillig

    Stellv. Aufsichtsratsvorsitz
  • Ute Kampmann

    Aufsichtsrat
  • Olga-Maria
    von Liebieg

    Aufsichtsrat

Wenn Ihr Fragen, Anregungen oder Kritik habt, freuen wir uns über Eure Kontaktaufnahme!
Eure Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte

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