Willkommen
Hier erfährst du, wie wir gemeinsam unseren Traum vom ecovillage absichern und die Mieten klein halten können.
Die ca. 160 Wohnungen des ersten Baufeldes im ecovillage-Quartier Kronsberg (siehe Links) kosten ca. 48 Mio. €. Durch die Halbierung der KfW-Zuschüsse sind uns 3,0 Mio. € ausgefallen, für die wir dringend kurzfristig Ersatz benötigen, um weiter planen und bauen zu können.
Detailinfos siehe hier
Wenn es uns gelingt, die 3 Mio. € als zusätzliche Geschäftsanteile einzuwerben, verringern sich die Mieten für die ca. 50 % freifinanzierten Wohnungen um etwa 1,20 € pro m² und Monat. (Bei den übrigen ca. 50 % öffentlich geförderten Wohnungen sind sie sowieso auf z.Zt. 6,80 € bis 7,50 €/m² gedeckelt.)
Mit eurem Geld helft ihr nicht nur, dass es möglichst bald mit dem Bau der Gebäude losgeht, sondern ihr habt auch finanzielle Vorteile. Im 10-Jahres-Wirtschaftsplan sind für die Geschäftsanteile 1,5 % Dividende eingeplant. Und bei Darlehen zahlen wir je nach Konditionen bis zu 2 % Zinsen.
Zentraler Baustein unserer aktuellen Finanzierungskampagne ist es, möglichst viel Eigenkapital durch Geschäftsanteile von Mitgliedern einzuwerben.
Dies kann geschehen durch:
Zusätzlich freuen wir uns über:
Und wenn beim Lesen Fragen offenbleiben, melde dich gerne und wir antworten per Mail oder rufen dich an:
Finanzierungskampagne
Wieso das aktuelle Finanzierungsproblem?
Bis zum 24.01.2022 war alles klar:
Die Pläne für den ersten Bauabschnitt des ecovillage-Quartiers Kronsberg waren weitgehend fertig, das Grundstück für das 17.800 m² große „Baufeld C“ gekauft, die Finanzierung im Umfang von ca. 48 Mio. € stand, für die Wohnungen des ersten Bauabschnittes gab es schon Mietvorverträge der zukünftigen Bewohner:innen und wir wollten im zweiten Halbjahr 2022 mit dem Bau von ca. 160 Wohnungen für etwa 300 Menschen beginnen.
Am 24.01.2022 stoppte das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium das KfW-Förderprogramm, in dem für unser Projekt ca. 6,0 Mio. € Zuschuss eingeplant war und im Nachfolgeprogramm bekommen wir jetzt nur ca. 3,0 Mio. €, sodass ein Finanzierungsloch von ca. 3,0 Mio. € entstand.
Details der Gesamtfinanzierung siehe hier
Wenn wir die weggebrochenen 3,0 Mio. € durch zusätzliche Bankdarlehen schließen müssten, würde das die Miete so nach oben treiben, dass viele Genoss:innen sie nicht bezahlen können und beim Projekt aussteigen müssten. Außerdem läuft uns die Zeit weg: Die Zinsen und Baupreise steigen, es entstehen laufend Kosten, u.a. für den Bankkredit des Grundstückskaufes, sodass wir dringend Geld für die Weiterplanung brauchen.
Wenn es uns nicht kurzfristig gelingt, die Finanzierungslücke durch mehr Eigenkapital zu schließen, wird das Projekt scheitern, wir müssten das Grundstück verkaufen und die Genossenschaft auflösen. Daher rufen wir zu einer breit angelegten Solidaritätskampagne auf. Bitte stellt unserer Genossenschaft Geld zur Verfügung, das ihr längerfristig nicht selbst braucht.
Welche Möglichkeiten es dafür gibt, seht ihr auf dieser Seite.
Kurzinformationen zu den Risiken von Mitgliedereinlagen
Sowohl für die mitgliedschaftsbegründenden, die weiteren und die nutzungsbezogenen Mitgliedereinlagen gilt, dass sie Eigenkapital der Genossenschaft sind. Daher solltest du alle in Betracht kommenden Risiken in Deine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können weder sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeführt werden, noch die genannten Risiken vollumfänglich erläutert werden.
Es besteht das Risiko des teilweisen oder Totalverlusts der Anlage.
Du als Darlehensgeber:in hast grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung der Einlagen drei Jahre zum Jahresende nach Kündigung der Einlagen. Diesen Anspruch kannst Du jedoch gegebenenfalls nicht durchsetzen, wenn die Genossenschaft nicht zur Rückzahlung in der Lage ist oder sein könnte. Nur wenn genügend Vermögen vorhanden ist, um vorrangig alle übrigen Gläubiger vollständig zu bedienen, erhalten Du und die übrigen Mitglieder, die Einlagen eingebracht haben, eine Zahlung auf Eure Forderung. Bei einer Insolvenz der Genossenschaft, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, werden aus dem vorhandenen Vermögen zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie andere Gläubiger bedient. Dies kann bedeuten, dass Du in einem Insolvenzverfahren gar keine Rückzahlung oder nur einen Teil deiner Forderungen erhältst.
Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch die Möglichkeit einer jährlichen Dividendenzahlung kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden.
Der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Verwirklichung des Bauvorhabens und der sich anschließenden Vermietung. Es besteht das Risiko, dass das ecovillage-Projekt nicht oder nicht in vollem Umfang umgesetzt werden kann. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Genossenschaft haben.
Diese Kurzinformation stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung zur Beteiligung dar. Insbesondere ersetzt sie in keiner Weise die eigenverantwortliche Prüfung und Würdigung der Bedingungen und Risiken des Einbringens von Mitgliedereinlagen. Wenn Mitgliedern Einzelheiten unklar sind, sind sie gehalten, diese aufzuklären, bevor sie Mitglied werden oder weitere Anteile erwerben oder Verträge mit nutzungsbezogenen Einlagen unterschreiben. Im Zweifel sollten sie von den Einlagen Abstand nehmen.
Diese Kurzinformation stellt keinen Prospekt dar und unterliegt auch nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine andere öffentliche Stelle.
Die Genossenschaft haftet nur für solche Angaben in dieser Kurzinformation, die irreführend oder unrichtig sind.
Stand der Information: 06.07.2022
Der Vorstand
Genossenschaftsmitglied werden
Mit der Mitgliedschaft bei ecovillage hannover eG (schriftliche Beitrittserklärung und Einzahlung eines „mitgliedschaftsbegründenden Pflichtanteils“ in Höhe von 1.000 €) erhält jedes Mitglied das Recht, eine Genossenschaftswohnung zu beziehen, wenn die Genossenschaft diese baut oder wenn eine Wohnung durch Auszug frei wird.
Aber auch Solidaritätsmitgliedschaften von Menschen, die nicht einziehen wollen oder auf ein weiteres ecovillage-Quartier an anderer Stellen warten wollen, sind willkommen.
Als erstes solltest du dir die Satzung ansehen, denn mit deiner Unterschrift erkennst du sie mit allen Rechten und Pflichten an.
Link zur Satzung
Mitglied werden ist ganz einfach: Hier kannst du die Beitrittserklärung herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und an die Geschäftsstelle schicken. Das muss nach Genossenschaftsgesetz zwingend im Original (z.B. per Post) geschehen.
Fülle außerdem bitte den Begleitfragebogen aus und schick ihn zusammen mit der Beitrittserklärung. Wir benötigen die Daten, um die Planung des Quartiers optimal auf die Bedürfnisse der zukünftigen Bewohner:innen ausrichten zu können.
Minderjährigen ist die Einzahlung der mitgliedschaftsbegründenden Pflichtanteile bis zum Erreichen der Volljährigkeit gestundet. Bei Erwachsenen kann der Vorstand auf Antrag Ratenzahlungen zulassen, wenn man anfangs mindestens 100 € einzahlt. Bei Kündigung wird die Mitgliedereinlage nach drei Jahren zurückgezahlt.
Wir weisen darauf hin, dass die eingezahlten Anteile Eigenkapital der Genossenschaft sind und ein gewisses Risiko besteht, dass die Genossenschaft bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten die 1.000 € nicht oder nicht fristgerecht zurückzahlen kann. Mehr dazu
Weitere Geschäftsanteile erwerben
Finanzierungsbasis jeder Wohnungsgenossenschaft sind die Geschäftsanteile der Mitglieder. Insbesondere die Banken verlangen eine solide Eigenkapitalbasis durch Mitgliedereinlagen. Ein Geschäftsanteil beträgt jeweils 1.000 € und die Genoss:innen erhalten je nach Geschäftsverlauf eine jährliche Dividende. In der Wirtschaftsplanung unserer jungen Genossenschaft sind ab 2024 jährlich 1,5 % eingeplant; langfristig sind in der Wohnungsbranche 3-4 % nicht unüblich, müssen aber jährlich von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Jedes Mitglied kann und sollte daher im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten weitere Geschäftsanteile zu je 1.000 € erwerben. Wenn du also zur Finanzierung des Projekts ecovillage 5.000 € erübrigen kannst, erwirb 5 Anteile, kannst du 50.000 € erübrigen, erwirb 50 Anteile. Die Anteile können jederzeit gekündigt werden und das Geld wird dann drei Jahre nach Kündigung ausgezahlt. Je nach Geschäftsverlauf wird als Verzinsung eine jährliche Dividende ausgezahlt.
Hier gelangst du zum Formblatt um weitere Genossenschaftsanteile zu erwerben: Link
Wir weisen darauf hin, dass bei wirtschaftlichen Problemen der Genossenschaft ein Risiko besteht, dass Geschäftsanteile nicht oder nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können. Mehr dazu
Nutzungsbezogene Anteile erwerben
Als „Baukostendarlehen“ (offiziell „nutzungsbezogene Anteile“) wird pro Wohnung oder sonstiger Nutzung pro 5 m² spätestens bei Abschluss eines Miet-Vorvertrages ein Anteil in Höhe von 1.000 € fällig, also z.B. bei einer 50 m² großen Wohnung 10.000 €. Dabei sind zwei Varianten möglich:
- Im Baufeld C sind noch ca. 90 Wohnungen nicht vergeben (ca. 10 im ersten Bauabschnitt, für weitere ca. 80 Wohnungen im 2. Bauabschnitt läuft z.Zt. das Bewerbungsverfahren - Stand 07/2022) Ihr könnt im Vorgriff auf einen vorläufigen Mietvertrag schon jetzt eure nutzungsbezogenen Anteil in voraussichtlich anfallender Höhe einzahlen. Wenn ihr dann keine geeignete Wohnung bekommt, könnt ihr die nutzungsbezogenen Anteile kündigen und bekommt sie zurückgezahlt.
- Ihr könnt aber auch schon jetzt eure nutzungsbezogenen Anteile von z.B. 10.000 € bei unserer Genossenschaft „parken“, wenn ihr erst in einigen Jahren einziehen wollt. Das Geld ist dann quasi ein Darlehen und wenn ihr eure Pläne ändert und nicht einziehen wollt, könnt ihr eure nutzungsbezogenen Anteile kündigen und bekommt sie zurückgezahlt.
Hier gelangst du zum Formblatt um nutzungsbezogene Anteile zu erwerben: Link
Nutzungsbezogene Anteile können übrigens auch von Dritten (Verwandte usw.) aufgebracht werden.
Und noch eine interessante Sponsoren-Idee:
Ihr bezahlt für eine Person, die Finanzierungsschwierigkeiten hat, nutzungsbezogene Anteile und bekommt sie bei Auszug dieser Person zurückgezahlt. Bitte meldet euch, wenn ihr an dieser Sonderkonstruktion interessiert seid. -> Kontakt
Finanzierungskampagne-Sponsoren
Wir weisen darauf hin, dass bei wirtschaftlichen Problemen der Genossenschaft ein Risiko besteht, dass Geschäftsanteile nicht oder nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können. Mehr dazu
Darlehen
Im Rahmen dieser Finanzierungskampagne suchen wir vorrangig „weitere Geschäftsanteile“. Wir freuen uns aber auch über Darlehen in Höhe von mindestens 3.000 €. Dabei handelt es sich um Darlehen mit sogenanntem qualifizierten Rangrücktritt. Das bedeutet, sie werden aus dem erwirtschafteten Überschuss der Genossenschaft bzw. im Falle der Insolvenz zwar vor den Ansprüchen der Mitglieder auf Rückzahlung ihrer Einlagen, aber nachrangig nach allen anderen Gläubigern zurückgezahlt.
Zweckgebundene und in der Höhe auf maximal 25.000 € begrenzte Darlehensverträge mit Mitgliedern können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne diese qualifizierte Nachrangigkeit vereinbart werden. Bei Interesse informieren wir gerne näher.
Im Rahmen unserer Finanzierungskampage sprechen wir nur Mitglieder an, weil Genossenschaften nach dem Kapitalanlagegesetz öffentlich keine Nicht-Mitglieder in Bezug auf Darlehen ansprechen dürfen.
Zu den Darlehenszinsen: Natürlich freuen wir uns über zinslose Darlehen, die das Projekt ecovillage unterstützen wollen. Ansonsten sollte der Zinssatz relevant unter dem Satz liegen, den wir bei den Banken zahlen müssten. Aktuell (07/2022) bieten wir euch maximal an:
- 0,5 % bei einjährigen Kurzzeitdarlehen
- 1,0 % bei mindestens dreijähriger Laufzeit ohne „qualifizierten Rangrücktritt“
- 1,5 % bei mindestens dreijähriger Laufzeit und „qualifiziertem Rangrücktritt“
- 2,0 % bei 10-jähriger Laufzeit und „qualifiziertem Rangrücktritt
Bitte informiert uns unverbindlich über ein mögliches Darlehen von euch. Wir schicken euch dann weitere Unterlagen u.a. mit detaillierter Risikodarstellung und den Entwurf eines Darlehensvertrages -> -> Kontakt
Darlehensvertrag
Spenden
Wer das ecovillage-Projekt mit einer Spende unterstützen will, kann das wie folgt tun:
Der Verein dorfleben ecovillage hannover eV plant schon im ersten Bauabschnitt in einem Haus am zukünftigen Dorfplatz ein Gemeinschaftszentrum (ecoKuS) mit:
- einem Mit-Mach-Café als Kommunikationstreffpunkt mit einer Mit-Mach-Küche,
- einem Seminarraum mit Unterteilungsoption in kleinere Räume für die Bildungsarbeit, diverse Veranstaltungsformate und Workshops zu Nachhaltigkeitsthemen, Bildungsarbeit und u.v.m.
- einer Selbsthilfe-Werkstatt mit Repair-Bereich (für Fahrrad und Gebrauchsgegenstände),
- einer Bibliothek der Dinge (Leihformat für Gegenstände, die nicht täglich gebraucht werden),
- einer Ausgabestelle/ein Depot für gerettete Lebensmittel
Es wird angestrebt, für diese Zwecke ca. 110 m² Fläche anzumieten und hierfür muss der Verein wie alle Mieter:innen im ecovillage-Quartier „nutzungsbezogene Pflichtanteile“ quasi als Mietsicherheit aufbringen. Für den Verein ergibt sich dadurch eine Summe von 22.000 €. Diese Pflichtanteile sollen mit beim Verein eingehenden Spenden bezahlt werden. Da der Verein ausschließlich gemeinnützige Dinge tut, ist er vom Finanzamt entsprechend anerkannt und ihr bekommt eine Spendenbescheinigung, mit der ihr entsprechend weniger Lohn- und Einkommenssteuer zahlen müsst.
Spenden sind möglich über
Ihr könnt aber auch Beträge direkt überweisen:
Verein dorfleben ecovillage hannover eV
Konto: Volksbank Hannover
IBAN: DE 09 2519 0001 0920 0002 00
BIC: VOHADE2HXXX