Allgemeines, Struktur des ecovillage-Prozesses, die Gremien

  • 1. Was ist die ecovillage hannover eG?

    ecovillage hannover eG ist der offizielle Name einer Wohnungsgenossenschaft. Diese hat heute rund 850 Mitglieder (Stand Oktober 2022). Sie hat von der Stadt Hannover ein ca. 50.000 m² großes Baugrundstück gekauft und plant dort 500 Wohnungen. Alle Genossen und Genossinnen besitzen gemeinsam die Grundstücke und Gebäude.
    Die Genossenschaft:

    • plant die Bebauungs-Struktur und die Grundstücks-Erschließung.
    • baut die Gebäude und Wohnungen.
    • betreibt die Gemeinschafts-Flächen und Gemeinschafts-Einrichtungen.
    • vermietet Stellplätze für private Tiny-Häuser (Das können besonders kleine Tiny-Häuser auf Rädern oder transportable „Modulbauten“ sein).
    Details zur Genossenschaft und ihrer Struktur, findest du hier
  • 2. Wie kam es zur Gründung des Projektes und was ist bisher geschehen?

    Auch wenn das Projekt ecovillage hannover erst Anfang 2019 startete, so hat es doch schon eine Geschichte. Diese Geschichte solltest du kennen, um die aktuellen Abläufe besser verstehen zu können. Hier findest du die bisherigen „Meilensteine“: Link

  • 3. Was unterscheidet ecovillage von anderen Wohnungsgenossenschaft?

    Auch andere Genossenschaften bieten kostengünstige Wohnungen an.
    ecovillage hannover vertritt zusätzlich die Philosophie einer Genügsamkeit, auch Selbstbescheidenheit oder Suffizienz Suffizienz Genügsamkeit und Rückbesinnung auf das Wesentliche mit möglichst geringem Rohstoff- und Energieverbrauch für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz. genannt. ecovillage-Interessierte fragen sich

    • Wie will ich zukünftig leben?
    • Was brauche ich wirklich zum Leben?
    • Wie viel Geld brauche ich für ein gutes Leben?
    • Wie viel (Wohn-) Raum brauche ich zum Leben?
    ecovillage-Bewohner und -Bewohnerinnen beteiligen sich:
    • Die zukünftigen Bewohnenden planen das Quartier und die Häuser mit.
    • Sie helfen ihren Nachbarn und Nachbarinnen.
    • Mit Beitritt zur Genossenschaft unterschreiben sie eine Grundsatz-Erklärung (Charta genannt), in der sie sich zu vier Grundsätzen verpflichten: Gleichwertigkeit, Gemeinschaft, Nachhaltigkeit, Vielfalt.
      Kompletter Charta-Text: Link
  • 4. Ist mein Einzug ins ecovillage sinnvoll, wenn ich als junger Mensch in den nächsten Jahren eventuell wegziehe?

    Ja, denn du..

    • wohnst nicht anonym in irgendeiner Wohnung.
    • bist Teil einer Gemeinschaft mit gemeinsamen Lebensgrundsätzen in einem ökologisch orientierten Wohnquartier.

    Wenn du aus der elterlichen Wohnung ausziehen willst oder z. B. 2024 in Hannover studieren willst: Du könntest eine Wohngemeinschaft zusammenstellen, siehe Link. Ihr bewerbt euch zusammen um eine Wohnung (siehe auch Antwort 16). Gemeinsam bringt ihr eure „nutzungsbezogene Einlage“ (siehe auch Antwort 20, 21) auf. Wenn du ausziehst, bekommst du deinen Anteil von der Person erstattet, die nach dir einzieht (siehe auch Antwort 20).

  • 5. Wie werden in der Genossenschaft Entscheidungen getroffen?

    Oberstes Beschlussgremium ist die Mitgliederversammlung: Jedes Genossenschafts-Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Genossenschafts-Anteile. Auch Jugendliche und Kinder haben ein Stimmrecht. Wenn sie zu jung sind, werden sie durch ihre Betreuungs-Personen vertreten. Außer der Mitgliederversammlung entscheiden:

    • der Vorstand.
      Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt die Genossenschaft formal nach außen. Der Vorstand in einer Genossenschaft entspricht der Geschäftsführung in einer GmbH.
      Mehr hier: Link
    • der Aufsichtsrat.
      Er berät und überwacht den Vorstand. Außerdem trifft er zusammen mit dem Vorstand wichtige Entscheidungen, die nicht in die Mitgliederversammlung beschlossen werden müssen.
      Mehr hier: Link
    • der Kronsberg-Dorfrat Dorfrat Der Dorfrat setzt sich zusammen aus jeweils zwei Delegierten aus unseren Arbeitsgruppen, in denen die eigentliche Arbeit stattfindet. Außerdem entsendet die Mitgliederversammlung zwei weitere Vertrauenspersonen. Gemeinsames Ziel ist, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu gestalten..
      Er hat keine eigenen Entscheidungs-Kompetenzen, sondern ist ein beratendes Gremium der zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner. Doch das Wort des Dorfrats hat Gewicht: In der Regel werden sich die Gremien an seine Wünsche, Hinweise und Abstimmungen halten. Bei wichtigen Dingen für die Mitglieder-Versammlung muss er vorher angehört werden.
      Mehr hier: Link
  • 6. Welche Strukturen gibt es außerdem?

    Neben der Wohnungsgenossenschaft ecovillage hannover gibt es:

    • den Verein Dorfleben ecovillage e.V. Dorfleben EVH Unser Verein:
      “Dorfleben im ecovillage hannover eV”

      Mehr dazu: Link

      Er kümmert sich um die sozialen und anderen gemeinnützigen Dinge im Zusammenhang mit dem ecovillage.
      Mehr Infos hier: www.dorfleben-evh.de
    • die ecotopia Dienstleistungs-Genossenschaft Hannover eG
      Sie versorgt das Kronsberg-Quartier mit Strom, Heizung und Internet. Außerdem wird sie Gästeappartements und gemeinschaftliche Arbeitsplätze („Co-Working Co-Working-Space Der Begriff ‘Coworking Space’ steht für Geschäftskonzepte, die Arbeitsplätze und Infrastruktur (Drucker, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, etc.) zeitlich befristet zur Verfügung stellen. Der Unterschied zur Bürogemeinschaft ist die Mischung verschiedener Berufe und die geringere Verbindlichkeit.“) vermieten. Später soll sie ein Café und einen Dorfladen betreiben.
      Mehr Infos hier: www.ecotopia-hannover.de


Wohnungs-Typen und -Größen; Tinyhäuser

  • 7. Welche Gebäude- und Wohnungs-Typen entstehen?

    Geplant sind:

    • 2- bis 4-stöckige Gebäude
    • eine Vielzahl von Wohnformen

    Möglich sind „normale“ abgeschlossene Wohnungen. Aber auch Wohngemeinschaften und „Co-Living“. Das sind Wohnungen mit privater Wohnfläche und Zugang zu vielen Gemeinschaftseinrichtungen (auch „Cluster-Wohnen Cluster-Wohnung Ein Wohnungstyp, bestehend aus mehreren privaten Wohneinheiten mit Bad und optionaler Küche sowie Gemeinschaftsräumen, die unmittelbar an die Wohneinheiten anschließen und zugleich der inneren Erschließung dienen. Sie bieten Gemeinschaftsfläche ebenso wie Platz zum Rückzug.“ genannt). Einstöckige Tiny-Häuser werden von der Genossenschaft nicht gebaut.
    Siehe dazu Antwort 12.

  • 8. Wie groß kann meine Wohnung sein?

    Ein „Markenkern“ unseres Projektes ist suffizientes Suffizienz Genügsamkeit und Rückbesinnung auf das Wesentliche mit möglichst geringem Rohstoff- und Energieverbrauch für Nachhaltigkeit, Umwelt- und Naturschutz. Wohnen: wenig individuelle - viel gemeinschaftlich genutzte Flächen.
    Zielvorstellung: jede im ecovillage wohnende Person nutzt im Durchschnitt nicht mehr als 25 bis 30 m² individuellen Wohnraum. Dazu kommen Gemeinschaftseinrichtungen wie gemeinsame Gästezimmer, Waschküchen, Hobbyräume usw. Auch gibt es einen gemeinsamen Bereich für Personen, die beim „Home-Office“ nicht in der Wohnung, sondern gemeinsam arbeiten wollen („Co-Working Co-Working-Space Der Begriff ‘Coworking Space’ steht für Geschäftskonzepte, die Arbeitsplätze und Infrastruktur (Drucker, Telefon, Beamer, Besprechungsräume, etc.) zeitlich befristet zur Verfügung stellen. Der Unterschied zur Bürogemeinschaft ist die Mischung verschiedener Berufe und die geringere Verbindlichkeit.“).

    Maximal zulässig sind die Obergrenzen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus: (Alleinstehende bis 50 m², 2 Haushaltsmitglieder bis 60 m², 3 bis 75 m², 4 bis 85 m² und 5 bis 95 m²). In Sonderfällen kann der Vorstand Einzelregelungen treffen. Das kann gelten für Schwerbehinderte, Personen, welche in der Wohnung Platz für ein Gewerbe benötigen und ähnliche Fälle.

    Abstellflächen: Für alle Wohnungen wird es Abstellflächen geben, deren Größe abhängig von der Wohnungsgröße ist. Diese können sich innerhalb der Wohnung befinden oder an anderer Stelle im Haus (zum Beispiel Keller oder Dachboden), das kann von Haus zu Haus und Wohneinheit zu Wohneinheit unterschiedlich sein.

  • 9. Was ist, wenn sich die Personenzahl in meiner Wohnung ändert?

    Wenn die Personenzahl sich verändert, ist in der Regel ein Umzug in eine größere oder kleinere Wohnung im Quartier möglich. Bei 500 Wohnungen gibt es jährlich durch berufliche Umzüge usw. immer freiwerdende Wohnungen. Wenn es durch ausziehende Kinder oder Paartrennungen weniger Personen werden, sind die Verbleibenden durch das Mietrecht vor „Zwangsauszügen“ geschützt. Die Genossenschaft freut sich aber, wenn man in eine kleinere Wohnung zieht und die größere dadurch für andere Menschen frei wird.

  • 10. Kann mir gekündigt werden und welche Regelungen gibt es für den Todesfall?

    Als Genossenschaftsmitglied hast du ein lebenslanges Wohnrecht in der Wohnung. Voraussetzung ist, dass die Miete regelmäßig gezahlt wird. Auch darf nicht grob gegen die Gemeinschaftsregeln verstoßen werden. Im Todesfall können Erben die Genossenschafts-Mitgliedschaft übernehmen und in die Wohnung einziehen. Wenn sie dies nicht wollen, wird die Mitgliedereinlage ausgezahlt.

  • 11. Werden die Wohnungen Einbauküchen haben?

    Nein, denn die Genossenschaftsmitglieder haben ein lebenslanges Wohnrecht - viele möchten ihre Küchen selbst gestalten. Beim Auszug muss man gegebenenfalls mit den Personen, die in die Wohnung einziehen, Vereinbarungen über die Übernahme der Küche schließen.

  • 12. Kann ich ein freistehendes einstöckiges Tiny-Haus bekommen?

    Die ca. 500 Genossenschafts-Wohnungen werden ausschließlich in 2- bis 4-stöckigen Häusern gebaut („Tiny-Living Tiny-Living Ein Wohnkonzept mit Reduzierung des Wohnraumes auf das Notwendigste.“). Für freistehende einstöckige Tiny-Häuser hat die Mitglieder-Versammlung folgendes beschlossen:

    Die Genossenschaft stellt bis zu 70 Stellplätze für einstöckige private Tiny-Häuser bereit. Das können Tiny-Häuser auf Rädern oder transportable „Modul-Bauten“ sein. Für diese 70 Plätze gibt es jedoch schon Reservierungen, sodass neuen Mitgliedern keine Zusagen gemacht werden können.
    Da aber voraussichtlich einige Personen mit Reservierung zurücktreten werden, führen wir eine „Warte-Liste“. Interessierte lesen hier nähere Infos nach und nehmen gegebenenfalls Kontakt auf:
    Kontakt


Kontakte, Mitglied werden, mitmachen, für eine Wohnung bewerben, mitplanen

  • 13. Wie bekomme ich mehr Informationen, ob das Projekt für mich geeignet ist?

    Da gibt es mehrere Möglichkeiten (jeweilige Termine dafür gibt es hier)

    Bitte beachtet als „Neue“, dass die Gruppen oft schon länger zusammenarbeiten. Daher kann nicht bei jedem Treffen ausführlich auf allgemeine Fragen eingegangen werden. Außerdem sind AGen, die konkret „ihre“ Häuser mitplanen, nur für Genossenschafts-Mitglieder zugänglich. Daher empfehlen wir als ersten Schritt:

    • beim Termin „ecovillage für Neue“ teilnehmen, der ca. zweimonatlich stattfindet
    • zu einem der offenen Termine kommen, die auf der Baustelle stattfinden, etc.
      Termine siehe über Link
  • 14. Wie werde ich Mitglied? Welche Rechte habe ich dann?

    Ist dein Entschluss gefallen, Mitglied zu werden? Dann hier den Aufnahmeantrag aufrufen, ausfüllen und per Post abschicken.
    Wir haben momentan 1.800 Menschen im Genossenschafts-Newsletter-Verteiler. Um arbeitsfähig zu bleiben, haben wir als Test der Ernsthaftigkeit eurer Mitgliedschaft die Hürde einer Zahlung von 1.000 € gesetzt (Mitglieder-Einlage). Menschen mit geringem Einkommen können Ratenzahlungen vereinbaren. Wenn du später erkennst, dass das Projekt doch nicht für dich passend ist, kannst du die Mitgliedschaft jederzeit kündigen. Nach drei Jahren wird die Mitgliedseinlage zurückerstattet.

    Genossenschafts-Mitglieder:

    • haben Stimmrecht in der Mitglieder-Versammlung
    • können als Zuhörer und Zuhörerinnen an den Dorfrat-Sitzungen Dorfrat Der Dorfrat setzt sich zusammen aus jeweils zwei Delegierten aus unseren Arbeitsgruppen, in denen die eigentliche Arbeit stattfindet. Außerdem entsendet die Mitgliederversammlung zwei weitere Vertrauenspersonen. Gemeinsames Ziel ist, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu gestalten. teilnehmen
    • bekommen Zugang zu den internen Informationen der Genossenschaft, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
    • haben grundsätzlich Anspruch auf eine Genossenschaftswohnung
    • können Häuser und Wohnungen mitplanen
  • 15. Wieviel Wohnungen entstehen in der nächsten Zeit?

    Der Quartiers-Plan Kronsberg ist in 3 Baufelder (A, B und C) mit insgesamt 12 Wohnhöfen rund um einen Dorfplatz aufgeteilt. Du findest die Aufteilung hier
    Und die Details der Gesamt-Planung findest du hier

    Als Erstes wird das Baufeld C bebaut. Die Mitglieder-Versammlung beschloss dafür detaillierte Bau- und Zeitpläne. Es entstehen 5 Wohnhöfe mit 160 Wohnungen für 300 Menschen. Im Baufeld C gibt es 2 Bauabschnitte.

    • 1. Bauabschnitt:
      7 Häuser und ein TinyHaus-Feld in 2 Wohnhöfen mit insgesamt 80 Wohnungen sind in der konkreten Planung. Anfang 2023 soll Baubeginn sein und ab Mitte 2024 können 150 Personen einziehen. Das Bewerbungsverfahren für die Wohnungen läuft.
    • 2. Bauabschnitt:
      8 Häuser und zwei TinyHaus-Felder in 3 Wohnhöfen mit insgesamt 80 Wohnungen sind in der konkreten Planung. Hier können voraussichtlich Mitte 2024 weitere 150 Personen einziehen.
  • 16. Wie bewerbe ich mich um eine Wohnung?

    Alle Genossenschafts-Mitglieder haben im Grundsatz Anspruch auf eine Wohnung. Bitte mit dem Aufnahmeantrag in dem Begleitfragebogen eure Wohnwünsche nennen. So können wir die von dir genannten Wünsche in die Gesamt-Planung der 500 Wohnungen einbeziehen.
    Die Angaben im Fragebogen führen aber nicht zum Anspruch auf eine spezielle Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dazu musst du dich konkret bewerben. Bewerben können sich sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam, die sich zu einer Wohngemeinschaft oder anderen Wohnformen zusammenschließen möchten.
    Mehr Infos: -> Link

  • 17. Wer entscheidet über meinen Wohnungswunsch?

    Unser Ziel: Jedes Mitglied erhält möglichst die Wohnform und Wohnung, die es sich wünscht. Bei Konkurrenzen um einzelne Wohnungen moderiert eine gewählte Wohnraum-Vergabe-Kommission Wohnvergabe Die Wohnvergabe und ihre Kriterien werden hier erklärt.. Bleibt die Konkurrenz bestehen, entscheidet die Kommission nach Kriterien, die von der Mitglieder-Versammlung beschlossen wurden, unter anderem:

    • möglichst unterschiedliche Menschen in den Wohnhöfen und im Quartier (Alleinstehende, Familien, Junge, Alte usw.)
    • Berücksichtigung von Menschen, die einen Anspruch auf eine „Sozialwohnung“ haben (siehe dazu Antwort 23)
    • Menschen, die sich aktiv am Prozess beteiligen, haben Vorrang
    • Es gibt Sonderkriterien wie: Gründungsmitglied, hohes Alter, Fluchthintergrund, wirtschaftlich oder sozial schwierige („prekäre“) Lebenssituationen, bevorstehende Einschulung der Kinder usw.
    Weitere Informationen findest du: hier
  • 18. Was sind Wohnhof-AGs, Hausgemeinschaften, Hauspaten, Wohngruppen?

    Da es oft Missverständnisse über die Begriffe gibt, hier eine systematische Darstellung:
    Die Bewohnerinnen und Bewohner jedes Hauses werden eine Hausgemeinschaft bilden. Die Hausgemeinschaften eines Wohnhofes zusammen bilden eine Hofgemeinschaft, die wir auch Nachbarschaft nennen.
    Die Menschen, die beabsichtigen, in einen der fünf Wohnhöfe im ersten Bauabschnitt einzuziehen, bilden schon heute eine Wohnhof-AG AG Abkürzung für Arbeitsgruppe oder Themengruppe. Diese ist im Dorfrat Dorfrat Der Dorfrat setzt sich zusammen aus jeweils zwei Delegierten aus unseren Arbeitsgruppen, in denen die eigentliche Arbeit stattfindet. Außerdem entsendet die Mitgliederversammlung zwei weitere Vertrauenspersonen. Gemeinsames Ziel ist, die Wohnsituation sowie die sozialen, kulturellen und nachbarschaftlichen Beziehungen zu gestalten. jeweils mit 2 Delegierten Delegierte Abgesandte oder bevollmächtigte Person. Bei uns im Zusammenhang mit dem Dorfrat:
    Menschen die im Dorfrat eine AG vertreten.
    vertreten. Wenn du Fragen zu einem der Wohnhöfe hast oder allgemein Kontakt aufnehmen willst, findest du hier die Möglichkeit:

    Wohnhof 1 Wohnhof 2 Wohnhof 3 Wohnhof 4 Wohnhof 5

    In der Planungsphase bis zur Bauantragsstellung gibt es für jedes Haus ein Patenteam Gebäudepate Personen die sich koordinierend für die Planung eines unserer Gebäude engagieren.. Einzelheiten dazu siehe Antwort 19.
    In den einzelnen Häusern gibt es Wohngruppen von Menschen, die nicht als Singles, Paare oder Familien eigenständig wohnen wollen, sondern gemeinschaftliche Wohnformen entwickeln und zukünftig leben wollen.
    Kontakt zu bestehenden Wohngruppen findest du hier. Dort kannst du auch eine eigene Wohngruppe starten.

  • 19. Kann ich mich an der Planung der Wohnhöfe und Häuser beteiligen?

    Alle Wohnhöfe und Häuser im Baufeld C haben „Patenteams Gebäudepate Personen die sich koordinierend für die Planung eines unserer Gebäude engagieren.“, die den Planungsprozess zusammen mit Architekturbüros begleiten. Die Häuser des 1. und 2. Bauabschnitts sind fertig entworfen und die Bauantragsverfahren laufen (Stand Oktober 2022).
    Wenn du intensiver an der Planung von Wohnhöfen und Häusern mitarbeiten möchtest, so ist das für den dritten Bauabschnitt im Baufeld B möglich. Die Planung startet 2023 und bei Interesse lass dich für den 3. Bauabschnitt vormerken.
    Kontakt


Finanzielles

  • 20. Wie viel kostet die Mitgliedschaft? Kommen weitere einmalige Kosten auf mich zu?

    Jede im ecovillage wohnende Person und jeder Gewerbebetrieb muss als Mitglied mindestens einen Genossenschafts-Anteil in Höhe von 1.000 € aufbringen.
    Kinder und Jugendliche erhalten hierfür einen Aufschub bis sie 18 Jahre alt sind. Sie haben aber schon ein Stimmrecht, eventuell vertreten durch eine Betreuungs-Person.
    Wer die Genossenschaft fördern will, kann mehrere Mitgliedsanteile erwerben, hat aber unabhängig davon nur eine Stimme.
    Es gibt keine „Nachzahlungspflicht“ der Mitglieder, falls die Genossenschaft irgendwann mal ein Jahresdefizit haben sollte.
    Hinzu kommen jeweils 1.000 € „nutzungsbezogene Genossenschafts-Anteile” für jede angefangenen 5 m² Wohn- oder Gewerbeflächen. Bei einer 35 m² großen Wohnung sind das also 7.000 €.
    Bei den Stellplätzen für Tiny-Häuser sind es 1.000 € für 10 m² (statt 5 m²) aber einschl. der umgebenden privat genutzten Freifläche.
    Diese Beträge werden fällig, wenn der Vorvertrag für eine demnächst in Bau gehende Wohnung bzw. der Stellplatzvertrag unterschrieben wird.
    Bei Finanzierungs-Schwierigkeiten kann der Betrag in Raten gezahlt werden. Sonderregelungen sind möglich. Dafür wendet euch bitte an den Vorstand.
    Die Mitgliedereinlagen werden spätestens drei Jahre nach Auszug bzw. Kündigung der Mitgliedschaft zum jeweiligen Jahresende zurückgezahlt. Das kann früher stattfinden, sobald eure Anteile auf einen Nachmieter oder einer Nachmieterin übertragen werden.

  • 21. Warum „nutzungsbezogene Mitglieder-Einlagen“?

    Da wir als neu gegründete Genossenschaft zu Anfang fast kein Eigenkapital haben, sind wir neben den Bankdarlehen und den öffentlichen Fördermitteln auf weitere Gelder angewiesen. Außerdem verlangen die Banken eine gewisse Eigenkapital-Quote.
    Die nutzungsbezogenen Genossenschafts-Anteile benötigen wir auch für

    • die Herrichtung des Geländes (Wasser- und Stromleitungen, Wege, Kinderspielplätze, usw.)
    • den Bau der Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. gemeinschaftliche Hobbyräume und Ähnliches.
  • 22. Wie hoch werden die Mieten der Wohnungen sein?

    Hierbei muss unterschieden werden zwischen: Öffentlich geförderten Wohnungen und freifinanzierten Wohnungen.
    Öffentlich geförderte Wohnungen:
    Bei den geplanten 500 Wohnungen gibt es für 200 Wohnungen (40 %) Wohnungsbau-Förderungsmittel. Diese kommen vom Land Niedersachsen, der Region Hannover und Stadt Hannover. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden nicht durch die freifinanzierten Wohnungen subventioniert. Für diese Wohnungen gelten momentan (Stand 2021) je nach Einkommen folgende Miet-Obergrenzen der Kaltmiete plus Nebenkosten):

    • 6,10 € pro m² für 60 Wohnungen für Menschen, die kein oder ein sehr geringes Einkommen haben (Haushaltseinkommen maximal entsprechend der Regelungen für Wohnungs-Berechtigungs-Scheine (Abkürzung: B-Scheine B-Schein Wohnberechtigungsschein, WBS oder auch B-Schein genannt, ist der behördliche Nachweis, dass man einen Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln gefördete Wohnung hat.

      B+0 = B-Schein (Info)
      B+20 = B-Schein + 20%
      B+60 = B-Schein + 60%
      ).
    • 6,80 € pro m² für 100 weitere Wohnungen für Menschen mit geringem Einkommen bis maximal 20 % über den Grenzen für B-Scheine
    • 7,20 € pro m² für 40 Wohnungen für Menschen mit mittlerem Einkommen (B-Schein + 60 %).

    Durch die gute Wärmedämmung der Gebäude werden die Heizkosten gering sein.


    Freifinanzierte Wohnungen:
    Bei den übrigen 300 Wohnungen ohne öffentliche Zuschüsse streben wir beim Start eine Kaltmiete von maximal 12 Euro pro m² an. Ob wir das schaffen, hängt von verschiedenen noch offenen Faktoren ab:
    • der Entwicklung der Baukosten (insbesondere die Holzpreise)
    • den endgültig beschlossenen ökologischen Standards,
    • was wir uns an Gemeinschaftseinrichtungen „leisten“, die nicht von allen Mieter:innen oder durch spezielle Nutzungsgebühren finanziert werden.

    Zu bedenken ist, dass die entsprechenden Mehrkosten ausschließlich von den frei finanzierten Wohnungen getragen werden müssen. Denn die Mieten in den öffentlich geförderten Wohnungen sind nach oben begrenzt.

  • 23. Kann ich eine öffentlich geförderte Wohnung bekommen?

    Dies hängt von der Bruttosumme des Einkommens aller in der Wohnung wohnenden Menschen ab. Exakt kann man dies nur im Einzelfall errechnen. Für eine Überschlags-Rechnung hilft eine Tabelle der Stadt Hannover. Info hier
    Wenn euer Einkommen unter den Sätzen für B-Scheine B-Schein Wohnberechtigungsschein, WBS oder auch B-Schein genannt, ist der behördliche Nachweis, dass man einen Anspruch auf eine mit öffentlichen Mitteln gefördete Wohnung hat.

    B+0 = B-Schein (Info)
    B+20 = B-Schein + 20%
    B+60 = B-Schein + 60%
    liegt (nicht +20%, nicht +60 %), so gehört eure gewünschte Wohnung in das Kontingent der Wohnungen, bei denen die Stadt Hannover ein Belegungsrecht hat. Wendet euch in diesen Fällen aber erstmal nicht an die Stadt Hannover, sondern an den Genossenschafts-Vorstand, um Details zu besprechen!


Ökologie, Lebensmittel, Lehmhäuser, u.Ä.

  • 24. Was bedeutet „klimaneutrales Quartier“?

    Deutschlandweit einmalig wollen wir ein großes Quartier völlig klimaneutral errichten!
    Das bedeutet: In der Jahresbilanz soll im ecovillage-Quartier mit Solarstrom und Erdwärme mindestens so viel umweltfreundliche Energie für Heizung, warmes Wasser, Haushaltsstrom und Mobilität erzeugt werden wie wir verbrauchen.
    Einzelheiten findet ihr hier

  • 25. Muss ich im ecovillage Kompost-Toiletten und „Grauwasser“ benutzen?

    Wasserlose Komposttoiletten Trocken-Trenn-Toilette Toilettenvarianten, die ohne eine Wasserspülung auskommen, dabei werden Urin und Kot innerhalb der Toilettenschüssel getrennt erfasst. sind nur in den einstöckigen Tiny-Häusern möglich. In den mehrstöckigen Gebäuden werden Wasser-Spültoiletten eingebaut.
    Wenn wir eine entsprechende finanzielle Förderung erhalten, sollen in einigen Gebäuden Spül-Trenn-Toiletten Spültrenntoilette Toilettenvarianten, bei der Urin und Kot innerhalb der Toilettenschüssel getrennt erfasst werden und im Gegensatz zur Trocken-Trenn-Toilette wird hier mit Wasser gespült. eingebaut werden. In diesen Toiletten wird der größte Teil des Urins in getrennten Leitungen abtransportiert. Er wird in einer technischen Anlage zu Urindünger aufbereitet.
    Grauwasser Grauwasser Grauwasser ist fäkalienfreies, gering verschmutztes Abwasser aus Bädern oder Waschmaschinen und dient durch Aufbereitung einer Zweitnutzung als Betriebswasser. ist das Abwasser aus Küchen und den Bädern ohne das Toilettenabwasser. Das Grauwasser wird bei uns getrennt abgeleitet, in einer Pflanzenkläranlage aufbereitet und für die Toilettenspülung, Waschmaschinen und Gartenbewässerung genutzt. So werden 50 % des üblichen Trinkwasser-Verbrauchs eingespart.
    Mehr Infos über unser Wasserkonzept findest du hier: -> link

  • 26. Darf ich auch Fleisch essen, wenn ich im ecovillage einziehen will?

    Na klar. Zwar hat vegetarisches Essen (kein Fleisch und kein Fisch) oder sogar veganes Essen (zusätzlich keine anderen tierischen Produkte wie Milch und Honig) viele Vorteile. Doch wir sind tolerant und du kannst gerne auch ein Steak braten oder eine Currywurst essen. Das ist dann hoffentlich in regionaler Bioqualität – wir kümmern uns um die Beschaffung: siehe Antwort 27

  • 27. Was ist SoLaWi? Was ist Food-Coop?

    SoLaWi bedeutet Solidarische Landwirtschaft. Das Konzept: mit einem regionalen Bio-Landwirtschafts- oder Gartenbau-Betrieb wird ein Vertrag über eine monatliche Liefermenge zu einem fest vereinbarten Preis abgeschlossen. Die Teilnahme an SoLaWi ist natürlich für die im ecovillage Wohnenden freiwillig.

    • Direkt angrenzend an unser Gelände wird die Natur-Gärtnerei Ingelmann auf mehreren Hektar Gemüse für die SoLaWi Hannover anbauen. ecovillage-Bewohner und –Bewohnerinnen können zukünftig dort einen Ernteanteile beziehen und bei Wunsch mitarbeiten.
      Mehr Infos hier: Link
    • Und wer Fleisch, Wurst und Käse essen will: Die SoLaWi Adolphshof liefert dies in Demeter-Qualität zusätzlich zum Gemüse.
      Mehr Infos hier: Link.
      Wenn es genügend Interessierte gibt, könnte man im ecovillage eine Verteilstation errichten.

    Die ecovillage-Arbeitsgemeinschaft Lebensmittel arbeitet an einer Food-Coop (= Nahrungsmittel-Kooperative). Gemeinsam sollen Lebensmittel von Betrieben aus der Region Hannover eingekauft und verteilt werden. Aus dieser Initiative soll 2025 oder 2026 ein Dorfladen hervorgehen.
    Wer in der Food-Coop mitarbeiten möchte, ist herzlich willkommen!
    Infos hier: Link

  • 28. Muss ich mein Auto abschaffen? Was bedeutet „weitgehend“ autofreies Quartier?

    Durch unser Mobilitätskonzept (siehe Link wollen wir erreichen, dass Autos überflüssig werden. Wer jedoch ein Auto benötigt oder seins noch nicht abschaffen will: Für je 5 Wohnungen und Tiny-Haus-Stellplätze wird es einen Parkplatz geben. Am Rande der Wohnhöfe mit Zuwegung nach außen stehen privat mietbare Kfz-Parkplätze zur Verfügung. Auch wird es gemeinsam genutzte Elektroautos geben („Car-Sharing Sharing Englisch für ‘Teilen’. z.B. “Car-Sharing” für Konzepte zum Teilen von Fahrzeugen, “Sharing-Community” als zusammenfassender Begriff für eine Gemeinschaft die bestimmte Dinge miteinander teilt.“).

    Im Innenbereich des Quartiers sind Autos unerwünscht. Es gibt Ausnahmen z.B. für Notarzt, Feuerwehr, Schwerbehinderte und Möbelwagen beim Einzug. Paket- und Essens-Lieferdienste sollen nicht vor den Häusern vorfahren. Sie sollen ihre Lieferungen an eingerichteten Abholpunkten hinterlegen. Ein Projektteam arbeitet zurzeit daran, wie dies geregelt werden kann (u. a. Diebstahl-Gefahr; Belieferung von Bewohner:innen, die nicht selber zum Abholpunkt kommen können usw.).
    Bei Interesse an Mitarbeit: Link

  • 29. Kann ich auch in einem Lehm- oder Strohballenhaus leben?

    Wir streben Baustoffe mit einem möglichst geringen „ökologischen Fußabdruck“ an:

    • Die Häuser werden wir weitgehend in Holzbauweise errichten. Holz speichert klimaschädliche Gase ohne schädliche Folgen und benötigt weniger Energie als Beton.
    • Für den Innenausbau der Gebäude wird teilweise Lehm eingesetzt. Und bei der Dämmung wird teilweise Bau-Stroh erprobt.
    • Kunststoffe, Folien und Aluminium kommen nur dann zum Einsatz, wenn es keine Alternativen im Öko-Baustoff-Bereich gibt.

    Bei Interesse am Thema könnte sich auf dem Marktplatz eine Interessenten-Gruppe zu Baustoffen und Baukonstruktionen bilden: Link
    Außerdem beschäftigt sich eine Gruppe mit dem Thema Baustoffrecycling Zero Waste Der Begriff bedeutet “Null Müll” und bezeichnet einen Lebensstil um möglichst wenig Abfall zu produzieren, z.B. durch Konsum-minimierung und Recycling (Einsatz von Bauteilen aus Abriss-Häusern in unseren neuen Häusern.
    Kontakt

Und wenn ihr weitere Fragen habt:
Kontakt